Bau- und Architektenrecht

Lassen Sie nicht den Clown mit sich machen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei sämtlichen baurechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des öffentlichen und privaten Baurechts bei der Planung, Genehmigung, Vergabe und der Umsetzung des Bauvorhabens auftreten können. Wir vertreten Bauunternehmen, Bauherren und Architekten.

Insbesondere legen wir Wert darauf, dass eventuelle Konfliktpotentiale zwischen den am Bau Beteiligten im Rahmen der Gestaltung bzw. Überprüfung von Bauverträgen möglichst bereits im Vorfeld vermieden werden können. Weiter helfen wir Ihnen als Auftragnehmer bei der Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsforderungen. Als Bauherrn unterstützen wir Sie gegenüber den öffentlichen Ämtern und, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen, bei der Sicherung und Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen gegenüber Unternehmen und Planern.

 

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