Wohnungseigentumsrecht

Mein Haus, meine Wohnung, mein Eigentum.

Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert in Ihrer Funktion als Verwalter, als Wohnungseigentümergemeinschaft oder als einzelner Miteigentümer. Wir helfen Ihnen bei sämtlichen  rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auftreten können. So unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung von Beschlussfassungen, bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, bei Ihrer Interessenwahrnehmung im Verhältnis zu anderen Miteigentümern, bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegenüber der Verwaltung sowie bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen gegen säumige Miteigentümer.

 

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