Rechtsberatung

Familienrecht umfasst Themen wie Vertragsgestaltung zur Eheschließung im Fall einer Gütertrennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und weitere familiäre Rechtsangelegenheiten.

Wenn Gewalt in der Partnerschaft oder auch nach einer Partnerschaft ein Thema ist, ist ein Gewaltschutzverfahren geeignet.

Wir unterstützen Sie mit viel Erfahrung in Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten!

Um Himmels Willen.

Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie bei der Durchsetzung von Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen.

Das angemessene Gestalten des Weitergebens des erarbeiteten Vermögens, die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen, die Unvorhersehbarkeit der Zukunft, machen eine sorgfältige Formulierung der eigenen Vorstellungen im letzten Willen erforderlich. Eine individuell gestaltete Regelung, in der die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit ebenso ihren Raum finden wie die adäquate Sicherung von Grundbedürfnissen, erfordern zunehmend eine auf den Einzelfall zugeschnittene erbrechtliche Beratung und Gestaltung.

Lassen Sie nicht den Clown mit sich machen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei sämtlichen baurechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen des öffentlichen und privaten Baurechts bei der Planung, Genehmigung, Vergabe und der Umsetzung des Bauvorhabens auftreten können. Wir vertreten Bauunternehmen, Bauherren und Architekten.

Insbesondere legen wir Wert darauf, dass eventuelle Konfliktpotentiale zwischen den am Bau Beteiligten im Rahmen der Gestaltung bzw. Überprüfung von Bauverträgen möglichst bereits im Vorfeld vermieden werden können. Weiter helfen wir Ihnen als Auftragnehmer bei der Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsforderungen. Als Bauherrn unterstützen wir Sie gegenüber den öffentlichen Ämtern und, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen, bei der Sicherung und Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen gegenüber Unternehmen und Planern.

In guter Gesellschaft.

Unternehmensgründer beraten wir über die jeweils geeignete Rechtsform, vom eingetragenen Einzelkaufmann über die OHG und GmbH sowie GmbH & Co KG bis zur Aktiengesellschaft. Wir begleiten Umwandlungen in andere Gesellschaftsformen und entwerfen Kooperationsverträge jedweder Art. In Konfliktfällen entwickeln wir mit einem oder mehreren Gesellschaftern Strategien über Formen der Auseinandersetzung. Für Handelsvertreter und GmbH-Geschäftsführer entwerfen wir Verträge und vertreten sie im Konfliktfalle.

Denn es ist Ihr gutes Recht.

Jedes Unternehmen muss sich immer wieder mit der sich gerade im Bereich des Arbeitsrechts rasch verändernden Rechtslage vertraut machen. Bei Abschluss eines Beratungsvertrags werden wir, wie eine Art externe Rechtsabteilung, anfallende Anfragen in kürzester Frist telefonisch oder schriftlich beantworten. In Konfliktfällen mit einzelnen Arbeitnehmern, aber auch beispielsweise mit dem Betriebsrat, beraten wir über rechtlich fundierte Vorgehensweisen. Bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten vertreten wir Ihr Unternehmen.

Arbeitnehmer beraten wir im Vorfeld des Abschlusses von Arbeitsverträgen sowie in Bezug auf die rechtlichen Gegebenheiten, die bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind, auch in den Auswirkungen auf Arbeitslosengeld u.ä. Weiterhin überprüfen wir den Inhalt von Arbeitszeugnissen. In Konfliktfällen, insbesondere nach Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder unberechtigtem Einbehalt von Arbeitsentgelt oder sonstiger Gehaltsbestandteile (Gratifikationen, Überstundenvergütung usw.) vertreten wir sie vor den Arbeitsgerichten.

Der Weg ist selten aussichtslos.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie vor den Strafgerichten. Unsere Schwerpunkte bilden hierbei insbesondere die Gebiete des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts, des Jugendstrafrechts und des Rechts des Strafvollzugs.

Wir sind stets bestrebt, eine Einstellung des Verfahrens bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und nicht erst in der Hauptverhandlung zu erreichen. Wenn notwendig, vertreten wir Sie auch im Gerichtsverfahren sowie im Berufungs-  und Revisionsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der präventiven Beratung von Unternehmen mit dem Ziel der vorbeugenden Vermeidung strafrechtlich relevanter Gestaltungen oder Verhaltensweisen, welche die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen können.

Für ein gesundes Miteinander.

Als Mieter oder Vermieter vertreten wir Sie in allen Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Wir übernehmen die Formulierung oder Abwehr einer Kündigung oder eines Mieterhöhungsverlangens, die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung, die Rückforderung der Mietkaution oder die Geltendmachung von Mietrückständen. Wir vertreten Sie im Rahmen von Räumungsstreitigkeiten und beraten Sie beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien.

Unfälle und andere Scherereien.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich vom Zivil- über das Ordnungswidrigkeiten- bis hin zum Verkehrsstrafrecht.

Im Bereich des Zivilrechts befassen wir uns überwiegend mit der Regulierung von Verkehrsunfällen durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir kümmern uns um die Erstellung eines Gutachtens für Ihr beschädigtes Fahrzeug, vertreten Sie gegenüber den Unfallgegnern bzw. deren Haftpflichtversicherungen und sorgen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für den schnellen Ausgleich Ihrer Reparaturkostenrechnung. Darüber hinaus bemühen wir uns um die Durchsetzung von Nutzungsausfallentschädigungen, Mietwagenkosten oder die Geltendmachung des Wertverlustes, welchen Ihr Fahrzeug durch den Unfall erlitten hat. Weiterhin machen wir die bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend bzw. setzen diese Ansprüche vor Gericht durch.

Je früher Sie uns nach einem Verkehrsunfall informieren, umso umfassender kann unsere Hilfe sein. Sie ersparen sich hierdurch auch den gesamten Schriftverkehr und sichern sich frühzeitig Ihr ganzes Recht.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten wegen Bußgeldbescheiden mit Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und sonstiger Verkehrsverstöße. Darüber hinaus finden Sie bei uns auch einen versierten Ansprechpartner für Verstöße aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts.

Sprechen Sie in derartigen Fällen unbedingt zuerst mit uns, bevor Sie Angaben gegenüber Dritten oder den staatlichen Strafverfolgungsbehörden machen.

Ihr Recht im Allgemeinen.

Wir vertreten Sie in sämtlich weiteren gängigen Zivilrechtsbereichen, u.a. unterstützen wir Sie qualifiziert bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Darlehensforderungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen und Maklerforderungen, im Rahmen von Haftpflicht- und Schadenersatzansprüchen sowie in Nachbarschaftsangelegenheiten.

Zu oft Urlaub gemacht?

In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung und ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen. Hierbei werden steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen. Das Risiko des Steuerpflichtigen, in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden, steigt ständig. In den letzten Jahren wurde trotz Abbau von Stellen in der Steuerverwaltung die Anzahl der Steuerfahnder beinahe verdoppelt. Auch der zunehmende Einsatz von Computertechnik und die intensivierte Zusammenarbeit nationaler und internationaler Steuerbehörden führen zu einer höheren Effizienz bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Knebelverträge sind von gestern.

Wir unterstützen Sie in Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, um Ihnen Sicherheit bei Leistungsinhalt, Vergütung, Abwicklung und der Vermeidung von Konflikten zu bieten.

Alle Ihre Verträge sollten aus einer Hand aufeinander abgestimmt werden. Wir entwickeln, formulieren und prüfen für Sie Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen. Nur der ausgewogene, alle Belange des Projekts berücksichtigende Vertrag ist Gewähr für ein reibungsloses, streitfreies, erfolgreiches Vertragsverhältnis. Wir verhandeln für Sie mit Ihren Vertragspartnern zielgerichtet und ergebnisorientiert. Dabei helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung, Ihre Vorstellungen optimal durchzusetzen.

Wir unterstützen Sie bei der Überwachung der Einhaltung vertraglicher Vorgaben, bei der Auslegung einzelner Regelungen und bei der Umsetzung erforderlicher Zusatzvereinbarungen.

Manchmal braucht es schlagende Argumente.

Das Wettbewerbsrecht dient der Sicherung der Gewerbetreibenden und Kunden vor unlauteren Wettbewerbsmethoden der Mitbewerber. Wann ein Verhalten eines Unternehmers als unlauter gilt, lässt sich jedoch nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilen, insbesondere auch im Hinblick auf den Umstand, dass das Wettbewerbsrecht geprägt ist von einer Vielzahl an Einzelfallentscheidungen.

Mein Haus, meine Wohnung, mein Eigentum.

Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert in Ihrer Funktion als Verwalter, als Wohnungseigentümergemeinschaft oder als einzelner Miteigentümer. Wir helfen Ihnen bei sämtlichen  rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auftreten können. So unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung von Beschlussfassungen, bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, bei Ihrer Interessenwahrnehmung im Verhältnis zu anderen Miteigentümern, bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegenüber der Verwaltung sowie bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen gegen säumige Miteigentümer.

Was ist Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht dient Ihrer Absicherung und hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Als Versicherungsnehmer wollen Sie abgesichert sein. Tritt ein Schaden ein, kommt es aber häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Auch bei Unklarheiten in Versicherungsbedingungen ist es hilfreich und ratsam, einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen.

Unsere Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auf:

Private Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Private Krankenversicherung

Sachversicherung Feuer/Brand, Leitungswasserschäden, Elementar- und Einbruchsdiebstahl

Betriebliche Altersversorgung

Grundstücks- und Nachbarrecht?

In diesem Rechtsgebiet sind soziale, grundstücksbezogene, bau- und bauordnungsrechtliche Aspekte entscheidend. Es geht häufig um Grenzabstände von Gebäuden und Anpflanzungen, Einfriedungen, Grunddienstbarkeiten (Wegerechten) bis hin zu Hammerschlags- und Leiterrechten.

Eine persönliche und konstruktive Lösung dieser Fragen steht in diesem sensiblen Bereich des Zusammenlebens im Mittelpunkt unserer Beratung.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheitsfahrt - in diesen Fällen drohen empfindliche Geldbußen, Punkte oder Fahrverbote.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Ihnen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit.

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich u.a. auf:

Straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen

Punkteeintrag, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

Verkehrsverwaltungsrecht (MPU, Eignungszweifel)