Steuerstrafrecht

Zu oft Urlaub gemacht?

In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung und ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen. Hierbei werden steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen. Das Risiko des Steuerpflichtigen, in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden, steigt ständig. In den letzten Jahren wurde trotz Abbau von Stellen in der Steuerverwaltung die Anzahl der Steuerfahnder beinahe verdoppelt. Auch der zunehmende Einsatz von Computertechnik und die intensivierte Zusammenarbeit nationaler und internationaler Steuerbehörden führen zu einer höheren Effizienz bei strafrechtlichen Ermittlungen.

 

Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der steuerlichen Fragen. Deshalb ist eine Betrachtung des jeweiligen Falls sowohl von der strafrechtlichen als auch von der steuerrechtlichen Seite unabdingbar.

Das Ziel unserer präventiven Beratung ist die Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens. Soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, werden wir versuchen eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Durch eine Selbstanzeige können häufig strafrechtliche Verfahren beigelegt werden. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, begleiten wir unsere Mandanten zu einem optimalen Ergebnis.

 

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