Ehe- und Familienrecht

Familienrecht umfasst Themen wie Vertragsgestaltung zur Eheschließung im Fall einer Gütertrennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und weitere familiäre Rechtsangelegenheiten.

Wenn Gewalt in der Partnerschaft oder auch nach einer Partnerschaft ein Thema ist, ist ein Gewaltschutzverfahren geeignet.

Wir unterstützen Sie mit viel Erfahrung in Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten!

 

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Im Rahmen der familienrechtlichen Beratung beantworten wir Ihnen beispielsweise folgende Fragen:

Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer bestehenden Ehe? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden? Was ändert sich für die Kinder? Wer hat Unterhaltsansprüche und in welcher Höhe? Wer muss Unterhalt zahlen, wie lange und an wen? Was passiert mit gemeinsamem Vermögen, Hausrat und der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung? Welche steuerlichen Veränderungen gibt es bei einer Trennung oder Scheidung?

Neben der Beratung vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten im gerichtlichen Verfahren, aber auch bei dem Versuch, sich außergerichtlich zu einigen.
Wir entwerfen für Sie Eheverträge und Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarungen und entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Verträge. Ihr Vorteil ist, dass auf diese Weise oft langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie!
Telefon: 0731 / 729 090