Wettbewerbsrecht

Manchmal braucht es schlagende Argumente.

Das Wettbewerbsrecht dient der Sicherung der Gewerbetreibenden und Kunden vor unlauteren Wettbewerbsmethoden der Mitbewerber. Wann ein Verhalten eines Unternehmers als unlauter gilt, lässt sich jedoch nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilen, insbesondere auch im Hinblick auf den Umstand, dass das Wettbewerbsrecht geprägt ist von einer Vielzahl an Einzelfallentscheidungen.

Als besonders irreführend hat der Gesetzgeber es z.B. angesehen, wenn ein Unternehmen mit Preissenkungen wirbt, obwohl die angeblichen Ursprungspreise nie oder nur kurze Zeit verlangt worden sind (Mondpreise). Verunglimpfungen, Verleumdungen und üble Nachrede über Mitbewerber und deren Produkte ist ebenso unzulässig wie z.B. das Anbieten von Nachahmungen von Konkurrenzprodukten (Produktpiraterie, Industriespionage).

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht umfasst sowohl die Prüfung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen als auch die Beratung und Vertretung bei Beanstandungen Ihrer Werbung, ob in gerichtlichen Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung, Klagen auf Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz) oder außergerichtlichen Verfahren (z.B. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Abschlussschreiben).

 

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