WSK Rechtsanwälte | Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Knaier | Laupheim | Neu-Ulm

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Unsere Arbeitsweise

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Schritt 1

Beratungsgespräch

Schildern Sie uns Ihr rechtliches Problem. Gerne empfangen wir Sie hierzu in unseren Kanzleiräumen in Laupheim oder Neu-Ulm. Sollte für ein persönliches Treffen keine Zeit sein, können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch telefonisch / per E-Mail oder aber über unser Online-Beratungsmodul an uns wenden. Oftmals kann bereits im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen werden. Unter kompetenter Rechtsberatung verstehen wir es auch, offen und ehrlich auf rechtliche Risiken und Schwierigkeiten hinzuweisen bzw. Beweislastproblematiken anzusprechen, um unsere Mandanten vor aussichtslosen, zeit- und kostenintensiven Prozessen zu bewahren.

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Schritt 2

Auswertung, Prüfung und Analyse

Sobald die wesentlichen Fakten des Falles bekannt sind und Sie uns mit der Vertretung Ihres Anliegens beauftragt haben, beginnt für uns die klassische Arbeit des Juristen. Wir werten Ihre Angaben aus, prüfen die sich hieraus ergebenden Ansprüche unter allen Blickwinkeln und rechtlichen Gesichtspunkten und legen gemeinsam mit Ihnen die Strategie fest, die Ihrem Interesse zur Durchsetzung verhilft. Dank unserer umfangreichen Fachbibliothek und modernster Online-Recherchedienste können wir hierbei auf alle relevanten Gesetzeskommentierungen und Fachbücher sowie auf tagesaktuelle Beiträge und Urteile aus Literatur und Rechtsprechung zurückgreifen.

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Schritt 3

Verhandlung des Falls

Sofern eine außergerichtliche Lösung nicht gefunden werden kann, vertreten wir Ihr Anliegen selbstverständlich auch vor Gericht. Eine stringente Verhandlungsführung ist für uns das entscheidende Mittel, um Rechtspositionen zu erstreiten und Ihre Ansprüche im Prozess durchzusetzen.

 

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Schritt 4

Nachbesprechung und Zwangsvollstreckung

Mit einem obsiegenden Urteil ist die Arbeit für uns noch nicht getan. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung, klären über die bestehenden Rechtsmittelmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten auf und sind insbesondere dabei behilflich, dass die zu Ihren Gunsten ergangene Entscheidung von der Gegenseite auch umgesetzt wird. Häufig lauern gerade in diesem Bereich, der sog Zwangsvollstreckung, erhebliche rechtliche und tatsächliche Probleme, die wir durch eine konsequente Vollstreckungspraxis und unter Ausnutzung sämtlicher Vollstreckungsmöglichkeiten (Gehaltspfändung, Kontopfändung, Zwangsräumung, Zahlungsverbote, etc.) soweit als möglich vermeiden.

 

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