Sozialrecht

Sozialrecht
Sozialrecht

Wen betrifft Sozialrecht?

Beim Sozialrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das nahezu jeden von uns betrifft:

Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeldversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherungen / Berufsgenossenschaften sind Leistungen von Sozialversicherungsträgern, bei denen anwaltlicher Rat bei Antragstellung, Überprüfung oder Ablehnung wichtig sein kann.

Wir beraten und vetreten Sie u. a. auf folgenden Gebieten des Sozialrechts:

Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Arbeitslosengeld, Jobcenter

Rentenversicherung

Berufsunfähigkeit

gesetzliche Unfallversicherung, wie z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit gegenüber Berufsgenossenschaften

Schwerbehinderung

 

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie!
Telefon: 0731 / 729 090