Sozialrecht

Wen betrifft Sozialrecht?
Beim Sozialrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das nahezu jeden von uns betrifft:
Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeldversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherungen / Berufsgenossenschaften sind Leistungen von Sozialversicherungsträgern, bei denen anwaltlicher Rat bei Antragstellung, Überprüfung oder Ablehnung wichtig sein kann.
Wir beraten und vetreten Sie u. a. auf folgenden Gebieten des Sozialrechts:
Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Arbeitslosengeld, Jobcenter
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
gesetzliche Unfallversicherung, wie z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit gegenüber Berufsgenossenschaften
Schwerbehinderung
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie!
Telefon: 0731 / 729 090